AGB
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der EPUTEC Drucklufttechnik GmbH, und dem Auftraggeber bzw. Käufer (nachfolgend auch Besteller genannt) bei dem es sich ausschließlich um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestellern erkennen wir nicht an, selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und Auftrag
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Bestellung. Eine Bestellung, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden haben in Textform zu erfolgen. Der Besteller ist an seine Bestellung für eine Dauer von 4 Wochen ab Abgabe gebunden. Mit Abgabe seiner Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, dass er das Angebot annimmt. Ein Vertragsabschluss kommt erst dann zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Ware ausgeliefert haben.
2.2 Bei einer Bestellung im Online-Shop gibt der Besteller durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Besteller ist an die Bestellung für die Dauer von zwei 4 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Wir werden den Zugang der über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
2Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch. Sämtliche Belege, Angebots- und Vertragstexte enthalten einen Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Vertragssprache.
3. Prospektangaben
Abbildungen und in Prospekten bzw. im Online-Shop gemachte Angaben sind keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages.
4. Kosten der Lieferung / Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und/oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet. Die Lieferung wird durch eine Transportversicherung abgesichert. Die hierfür anfallenden, angemessenen und im Angebot angegebenen Kosten trägt der Besteller.
5. Lieferzeit
5.1 Alle von uns genannten Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, die Fristen sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sofern Lieferfristen vereinbart wurden, beginnen diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch uns. Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
5.2 Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger und richtiger Belieferung. Verzögerungen teilen wir dem Besteller unverzüglich mit.
5.3 Die im Vertrag angegebenen Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Streiks, Betriebsstörungen (einschl. Mangel an Rohstoffen), Aussperrung, Krieg, Embargo und in anderen Fällen höherer Gewalt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Schadensersatzansprüche gegen uns erwachsen.
5.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Besteller zumutbar sind.
5.5 Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.6 Verzögert sich die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, sind wir insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefertermine befreit. Schafft der Besteller auf Verlangen von uns nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadensersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werden. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller uns bisher entstandenen Aufwendungen zu.
5.7 Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, ist der Besteller nicht berechtigt, hieraus Schadensersatzansprüche herzuleiten. Bei Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, haben Besteller nur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Preise
6.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Transport-, Versand-, Verladungs- und Frachtkosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise werden in Euro berechnet. Es gelten grundsätzlich die in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegten Preise und Bedingungen.
6.2 Im Falle von Veränderungen der Materialpreise, Löhne, Frachten oder sonstiger Kostenfaktoren sind wir zu einer Preisberichtigung berechtigt, sofern zwischen dem Datum des Vertragsschlusses und dem Liefertermin ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt, es sei denn, wir haben die Verzögerung verursacht. Ein vereinbarter Festpreis ist abweichend der vorstehenden Regelung unveränderlich.
6.3 Gebühren und Kosten für die Besorgung und Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, Konsulatsfakturen, Genehmigungen und dergleichen werden gesondert berechnet. Bei Lieferungen außerhalb der EU sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Versand einen Ausfuhrnachweis gem. den §§ 6 Abs. 4 UStG, §§ 8-12 UStDV übermittelt.
7. Zahlung
7.1 Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Ware, rein netto Kasse nach Rechnungserhalt zu begleichen, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern wir mit dem Besteller nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Ausschlaggebend für das Einhalten des Zahlungsziels ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Bankkonto.
7.2 Bei Bestellung in unserem Online-Shop stehen dem Besteller grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Rechnungskauf B2B für Firmenkunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Vorkasse Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir dem Besteller unsere Bankverbindung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg („PayPal“) bieten wir dem Besteller die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services am. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhält der Besteller bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.
- PayPal, PayPal Express Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, muss der Besteller bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen das Rechtsverhältnis des Bestellers mit PayPal. Weitere Informationen hierzu findet der Besteller in seinem PayPal-Konto.
- Kreditkarte über PayPal Die Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.
Amazon Pay Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe S.C.A., 38 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg („Amazon“) bezahlen zu können, muss der Besteller bei Amazon registriert sein, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird von Amazon Pay innerhalb eines Bankgeschäftstages nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.
Amazon Pay kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten Amazon Pay-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen das Rechtsverhältnis des Bestellers mit Amazon Pay. Weitere Informationen hierzu findet der Besteller in seinem Amazon Pay-Konto.
7.3 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
7.4 Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
7.5 Bei Zahlungsverzug werden unsere Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung fällig, soweit ihnen keine sonstige Einrede des Bestellers entgegensteht; wir sind alsdann auch befugt, Vorkasse zu verlangen.
7.6 Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf des in der Rechnung aufgeführten spätesten Zahlungstermins ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, welche 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf es hierzu nicht. Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40 EUR zu verlangen. Soweit wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen unter Anrechnung der Pauschale geltend zu machen.
8. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller in Haupt- und Nebensache vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wobei dies kein Rücktritt vom Vertrag bedeutet, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich und schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des nach Abzug angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
8.2 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, auf die Vorbehaltsware, ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten angemessen zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.4 Der Besteller darf jederzeit widerruflich die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten bzw. mit anderen Anlagen verbinden. Als "ordnungsgemäß" gilt der Geschäftsverkehr nicht mehr, wenn der Betrieb des Bestellers durch Sicherungsübereignungen, Zahlungsstockungen, Pfändungen, Scheck- oder Wechselproteste belastet ist.
8.5 Der Besteller ist berechtigt, von uns gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt er jedoch schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns in folgendem Umfang ab:
- 8.5.1 Gehört die Ware uns allein, dann wird uns die volle Forderung abgetreten.
- 8.5.2 Steht uns nur Miteigentum zu, dann wird uns derjenige Teil der Forderung abgetreten, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange der seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt.
8.6 Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderungen von seinen Endkunden ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung auch dem Endkunden bekannt zu geben.
8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
9. Rügefrist / Mängelrüge
9.1 Der Besteller hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich auf Fehler zu überprüfen. Etwaige Mängel der Ware hat er uns gegenüber spätestens 7 Kalendertage nach Eingang der Ware bei ihm anzuzeigen, und zwar in Textform. Mängelrügen, die später erfolgen, erkennen wir nicht an mit der Folge, dass unsere Haftung für verspätet angezeigte Mängel ausgeschlossen ist.
9.2 Bei versteckten Mängeln ist eine Mängelrüge innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag zu erheben, an dem der Mangel vom Besteller festgestellt wurde. Für später erhobene Rügen haften wir nicht. Darüber hinaus schließen wir eine Haftung für Mängel aus, die später als 12 Monate nach Gefahrübergang der Ware vom Besteller gerügt werden.
10. Gewährleistung / Haftung / Verjährung
10.1 Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
10.2 Wir haften nicht für Fehler, die auf die vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben zurückzuführen sind. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, steht dem Besteller zunächst das Recht auf Nacherfüllung, nicht aber auf Rücktritt zu. Wir können nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder Ersatzware liefern, und zwar in einer der ursprünglichen Lieferfrist entsprechenden Frist. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Besteller uns zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung aufgefordert hat und wir dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind oder aber die Nachbesserung erfolglos war.
10.3 Der Besteller hat uns sofort nach Mängelanzeige die Prüfung der Ware zu ermöglichen. Auf Verlangen muss er uns die Ware zurücksenden. Die damit einhergehenden Transportkosten tragen wir dann, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Ermöglicht uns der Besteller die Prüfung nicht und/oder verweigert er die Rücksendung der Ware an uns, verwirkt er seine Rechte auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und kann auch anderweitige Ersatzrechte gegen uns nicht geltend machen.
10.4 Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers einschließlich der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller.
10.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, sind wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage oder der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
11. Produktinformation
Der Besteller verpflichtet sich für den Fall, dass dem gelieferten Produkt eine Produktinformation beiliegt, diese bei Weiterleitung der Ware an einen Drittkunden mitzuliefern und dem Drittkunden zur Kenntnis zu bringen. Sollte dies nicht befolgt werden, ist eine Gewährleistung für Mangelhaftigkeit der Ware aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung des Produkts ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die auf unseren Betrieb einwirken, geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzrechte des Bestellers bestehen in diesem Fall nicht.
13. Urheberrechte
Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, die urheberrechtlichen Verwertungsrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
14. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der vereinbarten Geschäftsbedingungen sind nur auf schriftlichem Wege zu vereinbaren und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns.
15. Gerichtsstand
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Landsberg am Lech.
16. Sonderregeln für Entwicklungsvereinbarungen
Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weitere, im Einzelnen zu vereinbarende Regelungen, wenn wir mit der Entwicklung eines Produkts beauftragt werden.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden die Parteien durch solche Bestimmungen ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt im Falle einer im Vertrag befindlichen Regelungslücke. Um eine eventuelle Lücke auszufüllen, vereinbaren die Vertragsparteien, auf die Errichtung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, welche dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen berücksichtigt worden wäre.